Satzung des MSC Fürstlich Drehna e.V. im ADAC
(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21. September 2006)
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
I. Der am 26. Juli 1990 in Fürstlich Drehna gegründete Club führt den Namen
Motorsportclub Fürstlich Drehna e.V. im ADAC (MSC Fürstlich Drehna). Er hat seinen Sitz in 15926 Luckau, OT Fürstlich Drehna, Waldstraße 2 und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lübben eingetragen.
II. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§2 Zweck und Ziele
Der Club betätigt sich ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig i.S. §§ 52 ff. der Abgabenordnung Der Club fördert den Motorsport und führt hierzu insbesondere unter der Beachtung von nationalen und internationalen sportgesetzlichen Regeln und Bestimmungen der sporthoheitlichen Organisationen selbst Veranstaltungen durch. Der Club führt Maßnahmen durch, die ihm zur Hebung der allgemeinen Verkehrssicherheit geeignet erscheinen, z.B. Schulungs- und Umweltschutz-Maßnahmen, Jugendverkehrserziehung, Fahrrad-, Mofa- und Mopedturniere. Mittel des Ortsclubs sind nur für satzungsgemäße Zwecke zu verwenden. Die Mitglieder dürfen keinerlei Gewinnanteile oder in ihrer Eigenschaft als Ortsclubmitglied sonstige Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins erhalten. Der Ortsclub begünstigt keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Ortsclubs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung. Der Club ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
§ 3 Mitgliedschaft
Jedermann kann Mitglied des Ortsclubs werden. Zu Ehrenmitgliedern kann der Club Mitglieder ernennen, die sich besondere Verdienste um den Ortsclub erworben haben. Ehrenmitglieder besitzen die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.
§ 4 Aufnahme
Die Aufnahme in den Ortsclub muss bei diesem besonders beantragt werden. Eine Aufnahmekommission von mindestens zwei Clubmitgliedern, von denen eines dem Vorstand angehören muss, entscheidet über die Aufnahme. Im Falle der Ablehnung brauchen die Gründe der Ablehnung nicht bekanntgegeben zu werden. Gegen die Ablehnung kann innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden, die endgültig entscheidet. Wird nicht oder nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, so ist die Ablehnung unanfechtbar.
§ 5 Beiträge
Der Club erhebt zur Bestreitung seiner Auslagen von seinen Mitgliedern Aufnahmegebühren und angemessene Beiträge, deren Höhe und Zahlungsweise die Mitgliederversammlung jährlich festlegt. Der Beitrag muss jedoch mindestens bei einem Vollmitglied ab dem 18. Lebensjahr € 30,00 (dreißig €), ermäßig € 15 (fünfzehn €) bis zum 18. Lebensjahr jährlich betragen.
§6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Beendigung der Mitgliedschaft beim Ortsclub kann nur für den Schluss des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen. Ein Mitglied kann vom Clubvorstand aus der Mitgliederliste des Clubs gestrichen werden, wenn:
a) das Mitglied trotz Mahnung den fälligen Beitrag nicht bezahlt,
oder
b) die Streichung im Interesse des Ortsclubs notwendig erscheint.
Gegen die Streichung kann innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch beim Vorstand eingelegt werden. Über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen alle Rechte aus der Mitgliedschaft. Wird nicht oder nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, so ist die Streichung unanfechtbar.
§7 Organe
Die Organe des Clubs sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
§8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Ortsclubs. Sie wird durch den Vorstand des Ortsclubs einberufen. Alle Mitglieder sind schriftlich, mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung des Ortsclubs unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen.
Die Tagesordnung muss mindestens folgende Punkte enthalten:
a) Bericht des Vorstandes
b) Bericht der Rechnungsprüfer
c) Feststellung der Stimmliste
d) Entlastung des Vorstandes
e) Wahlen
f) Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr
g) Anträge mit Inhaltsangabe
H) Verschiedenes